Abgaben für Minijobs
Ab dem 1. Juli 2006 werden die Abgaben für geringfügig entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse von 25 auf 30 Prozent erhöht.
Bei der Zeiterfassung ändert sich in diesem Fall nichts, da unsere
Minijob-Zeitmodelle lediglich den auszuzahlenden Betrag berechnen und an die Lohnabrechnung
übergeben.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der
Seite der Minijob-Zentrale
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