Abgaben für Minijobs
        
        Ab dem 1. Juli 2006 werden die Abgaben für geringfügig entlohnte
        Beschäftigungsverhältnisse von 25 auf 30 Prozent erhöht.
         Bei der Zeiterfassung ändert sich in diesem Fall nichts, da unsere
        Minijob-Zeitmodelle lediglich den auszuzahlenden Betrag berechnen und an die Lohnabrechnung
        übergeben.
        
         Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der 
Seite der Minijob-Zentrale
        
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